23.03.2022
Dauerhaften Wohnraum für Kriegsflüchtlinge bereitstellen
Frankfurt am Main (22. März 2022). – Bei der Vergabe vermietbaren Wohnraums sollten Mitglieder der Kolpingfamilien in der Diözese Limburg darauf hinweisen, dass besonders auf Flüchtende geachtet werden sollte, die nicht mehr in ihrer Heimat zurückkehren können. Dies hat der Diözesanvorstand des Kolpingwerkes der Diözese Limburg am Montag auf einer Vorstandssitzung in Wiesbaden beschlossen. Wie der stellvertretende Diözesanvorsitzende Axel Krummeich erläuterte, gebe es in allen Kommunen leere und zur Weitervermietung anstehende Wohnräume, die den Flüchtenden über Behörden oder auch direkt von Kolpingmitgliedern angeboten werden könnten. Hier könne eine Wohnungsinitiative der örtlichen Kolpingfamilien beispielgebend wirken. Ein entsprechender Aufruf des Diözesanvorstands werde den Kolpingfamilien zur Weitergabe an ihre Mitglieder zugeleitet.
In der Begründung zum Beschluss heißt es, im Rahmen des Ukraine-, Syrien- und Afghanistan-Konflikts würden die Nachbarländer dieser Staaten den Zustrom von Flüchtenden auf die Dauer nicht auffangen können. Eine noch unbekannte Zahl von Kriegsflüchtlingen werde in Deutschland ankommen. Die Unterbringung in Flüchtlingsheimen, Turnhallen und Hotels könne nur eine vorübergehende Maßnahme sein.
„Viele der Flüchtenden werden wieder in ihrer Heimat zurückkehren, sobald dies möglich ist,“ meint Krummeich. Viele aber müssten in Deutschland nach bezahlbaren Wohnungen und Arbeitsplätzen suchen. Bezahlbarer Wohnraum sei besonders im Rhein-Main-Gebiet knapp. Die auf dem freien Markt angebotenen Wohnungen seien für Menschen in Not oft unbezahlbar. Bei der Vergabe von begünstigtem Wohnraum konkurrierten Flüchtende mit anderen Bedürftigen.