Friedenswahlen in Hessen und Rheinland-Pfalz
(Frankfurt 18.11.2022) - Da bis zum Ende der Einreichungsfrist am 17.11.2022, 18 Uhr, außer den Vorschlagslisten des DGB und der ACA (Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmerorganisationen), die sich– je nach Bundesland - mit dem Christlichen Gewerkschaftsbund (CGB), der Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS) und dem Deutschen Beamtenbund (DBB) auf die Aufteilung der Mandate in den Parlamenten (Verwaltungsrat bzw. Vertreterversammlung) der drei Sozialversicherungen geeinigt hatten, keine weiteren Listen auf Versichertenseite eingegangen sind, kommt es nicht zu Urwahlen in den beiden Bundesländern. Der Termin der Sozialwahlen ist für den 31. Mai 2023 festgelegt.
In Hessen betrifft dies die AOK und die DRV, in Rheinland-Pfalz zusätzlich die IKK Südwest.
Mit dem Wahltag erhält die ACA Hessen in der AOK Hessen einen Sitz (und einen Stellvertreter), in der DRV Hessen insgesamt vier Sitze (Vorstand, Stellvertreter und zwei Mitglieder für die Vertreterversammlung); in Rheinland-Pfalz erhält die ACA in allen drei Sozialversicherungen jeweils zwei Sitze (und zwei Stellvertreter*innen).
(Bericht folgt)
Somit kann die ACA einen teuren und personalintensiven Wahlkampf in Hessen und Rheinland-Pfalz vermeiden. Wir können uns als Kolping und KAB gemeinsam mit dem MVEA (in Hessen) so auf den Wahlkampf für die Urwahlen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin, den Ersatzkassen und den Berufsgenossenschaften konzentrieren.
Über das Ergebnis freuen sich die Vorstände der ACA Hessen und Rheinland-Pfalz!