Ehrenamt in der Sozialgerichtbarkeit
Kolping-und KAB-Mitglieder sind ehrenamtliche Sozialrichterinnen und Sozialrichter in Rheinland-Pfalz
(Mainz, 25.6.2022). Der Präsident des Landessozialgerichts Dr. Stephan Gutzler hat die Wichtigkeit der Arbeit der ehrenamtlichen Sozialrichterinnen und Sozialrichter von Kolping und KAB in Rheinland-Pfalz betont. Dies stellte er in einem Referat vor den Delegierten von Kolping und KAB am 25. Juni im Mainzer Kolpinghaus heraus.
In Rheinland-Pfalz sind 28 Kolping-und KAB-Mitglieder ehrenamtliche Sozialrichterinnen und Sozialrichter.
Die Lebenserfahrung und die Sicht der ehrenamtlichen Sozialrichterinnen und Sozialrichter als Arbeitnehmer/innen und Versicherte sind in der Rechtsprechung der Sozialgerichte gefragt.
In einem Sozialgericht (1. Instanz) stehen dem/der Berufsrichter/in zwei ehrenamtliche Richterinnen und Richter zur Seite: ein/e Vertreter/in der Arbeitgeber und ein/e Vertreter/in der Arbeitnehmer. So ist es durchaus schon vorgekommen, dass beide ehrenamtliche Richterinnen und Richter den/die Berufsrichter/in überzeugen konnten, den Urteilsspruch zu ändern, was im Rahmen des Gesetzes möglich ist.
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter sind unfallversichert im Rahmen ihrer Tätigkeit und erhalten eine Aufwandsentschädigung. Sie sind vom Arbeitgeber kraft Gesetzes für ihre Tätigkeit freizustellen.
Kolping-und KAB-Mitglieder sind als ehrenamtliche Sozialrichterinnen und Sozialrichter ein wichtiger Bestandteil der Rechtsprechung und somit des Sozialstaates in Rheinland-Pfalz!
Sie wirken u.a.an Klagen im Bereich der Sozialversicherungen (Kranken-,Renten-,Pflege-und Unfallversicherung) an den Sozialgerichten mit. Vier KAB-und Kolpingmitglieder in Rheinland-Pfalz sind ehrenamtliche Sozialrichterinnen und Sozialrichter am Landessozialgericht (2. Instanz).
Die ACA Rheinland-Pfalz, die ein Zusammenschluss von Kolping und KAB in Rheinland-Pfalz für die soziale Selbstverwaltung ist, war Initiator dieser Veranstaltung.
Die Delegierten beschlossen ebenfalls die Wahllisten für die Sozialwahlen im kommenden Jahr. Die ACA Rheinland-Pfalz ist bereits jetzt mit ehrenamtlichen Mitgliedern in den Verwaltungsräten bzw. in der Vertreterversammlung (den „Parlamenten“) der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, der IKK Südwest und der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz vertreten. Die ACA tritt bei den Sozialwahlen im nächsten Jahr dort wieder an.
Die Versicherten von DGB und ACA bestimmen gemeinsam mit den Arbeitgebern durch ihre gewählten Vertreter die wesentlichen Belange der Sozialversicherungen.
Die Sozialwahlen im Mai 2023 sind nach der Europa-und Bundestagswahl die größte Wahl in Deutschland.
(Text: Martin Plail, Vorsitzender der ACA Rheinland-Pfalz)