Azubi- und Jugenwohnen stärken
Über das Sonderprogramm „Junges Wohnen“ fördern Bund und Länder seit 2023 Wohnraum für Auszubildende und Studierende. KOLPING begrüßt diese dringend notwendige Investitionskostenförderung, drängt jedoch auf Nachbesserungen bei den Förderzugängen. Obwohl der Bedarf enorm ist - laut Bundesagentur für Arbeit beläuft dieser sich auf über 830 Mio. Euro – wurde bislang kein einziger Förderantrag einer Einrichtung des sozialpädagogisch begleiteten Azubi- und Jugendwohnens genehmigt – betroffen sind davon auch rund 35 KOLPING-Jugendwohneinrichtungen bundesweit.
Christina Borchert, Geschäftsführerin des Verbandes der Kolpinghäuser, benennt zwei zentrale Probleme: „In Bayern und Baden-Württemberg ist derzeit die Förderung von Wohnheimplätzen für Kurzzeitbewohnende, also für Blockschüler*innen, die wiederkehrend für einige Wochen zentral beschult und vor Ort auch untergebracht werden müssen, ausgeschlossen. Dabei macht diese Zielgruppe in beiden Bundesländern rund 80 Prozent der Bewohner*innen der Jugendwohneinrichtungen aus. Ein zweites Problem ist der Förderzugang für Einrichtungen, deren Konzept auch sozialpädagogische Begleitung umfasst. Markenzeichen insbesondere des Azubi- und Jugendwohnens von KOLPING ist die Verbindung von Wohnraum mit Freizeitangeboten und Unterstützung bei persönlichen und ausbildungsbezogenen Anliegen. Viele Bundesländer, zum Beispiel Nordrhein-Westfalen, schließen diese Häuser in der Praxis vom Förderprogramm aus.“
Der Verband der Kolpinghäuser und seine bundesweite und trägerübergreifende Initiative AUSWÄRTS ZUHAUSE fordern daher mit Blick auf die Bundestagswahl, dem Thema „Wohnen für Junge Menschen“ mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Wichtig ist für KOLPING, dass bei der Förderung des Azubiwohnens nicht nur Steine zählen, sondern dass auch der Qualität des Angebots in den Einrichtungen eine zentrale Rolle zukommt.
Ansprechpartnerin: Alissa Schreiber, Referentin Jugendwohnen des Verbandes der Kolpinghäuser, schreiber@kolpinghaeuser.de