Prävention vor sexualisierter Gewalt
In seiner jüngsten Sitzung hat der Vorstand des Kolpingwerkes Diözesanverband Limburg am 20.4.2021 ein Institutionelles Schutzkonzept zur Prävention vor sexualisierter Gewalt (ISK) verabschiedet. Ebenso wurde eine Rahmenordnung für Kolpingfamilien beschlossen, die diese für sich anpassen können, sofern sie nicht an das ISK ihrer Pfarrgemeinde angeschlossen sind.
In den vergangenen Monaten haben Arbeitsgruppen des Kolpingwerks und der Kolpingjugend für ihre Veranstaltungen auf Diözesanebene eigene Konzepte erstellt, die auf der Homepage des Diözesanverbands veröffentlicht sind, ebenso die Rahmenordnung für Kolpingfamilien. Ziel des sowohl von der Bundesregierung im Kinderschutzgesetz als auch von allen (Erz-)Bistümern angestoßenen Prozesses ist die klare Definition von Maßnahmen zur Prävention sexualisierter Gewalt, die sicherstellen sollen, dass der Schutz der anvertrauten Personen bestmöglich gewährleistet ist.
„Es geht dabei keinesfalls darum, Verantwortliche und Engagierte in unseren Kolpingfamilien unter Generalverdacht zu stellen“, betont Geschäftsführerin Gabi Nick. Im gesamten Diözesanverband sei glücklicherweise kein einziger Verdachtsfall bekannt geworden. Im Zentrum steht für uns als generationsübergreifender Verband die Sensibilisierung und das Bewusstsein jedes Einzelnen für das Thema sexualisierte Gewalt, damit eine Kultur der Achtsamkeit entsteht. Personen, die in ihrer Arbeit Kontakt zu Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen haben, solle zudem Handlungssicherheit vermittelt werden, um die Rechte und Grenzen der Menschen zu achten und im Falle eines Verdachts angemessen und richtig reagieren zu können.
„Wir wollen als kirchlicher Sozialverband im Bistum Limburg Vorbild und Vorreiter sein, damit Zustände, wie sie jüngst im Erzbistum Köln ans Licht kamen, bei Kolping erst gar nicht entstehen können“, meint Sebastian Sellinat. Dazu müsse das ISK ins Bewusstsein jeder Kolpingfamilie und jedes Mitglieds kommen. Der Familienvater aus der Kolpingfamilie Biebrich hat als Mitglied des diözesanen Fachausschusses Familie und Lebenswege am ISK mitgearbeitet und leitet regelmäßig Familienwochenenden des Diözesanverbandes.
Dem gesamten Diözesanvorstand ist wichtig, dass das ISK potenzielle Täterinnen und Täter abschrecken soll – und nicht etwa engagierte Kolpinggeschwister, die sich mit der Erstellung eines eigenen ISK für die Kolpingfamilie möglicherweise überfordert fühlen und den Prozess als überflüssig empfinden. Gabi Nick verweist auf die leichte Anpassung der Rahmenordnung als Arbeitshilfe auf die jeweiligen Verhältnisse vor Ort. „Im Wesentlichen ist die Aufgabe, in der Rahmenordnung die ersten neun Seiten anzupassen“, ermutigt die Geschäftsführerin. „Konkret geht es darum, sich bewusst zu machen, wo Risiken für sexualisierte Gewalt in der Kolpingfamilie gegeben sind und dass Engagierte im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und schutzbefohlenen Erwachsenen sich mit Präventionsmaßnahmen befassen und gegebenenfalls geschult werden. Alle Beteiligten sollen wissen, an wen man sich im Fall von Vermutung oder Verdacht wenden kann.“ Im Anhang der Rahmenordnung für Kolpingfamilien sind auch die notwendigen Formulare als Arbeitshilfe angefügt (Verhaltenskodex zur Unterschrift, Selbstverpflichtungserklärung des Bistums, Anforderung des erweiterten Führungszeugnisses).
Ausführliche Informationen zum ISK bietet das Bistum Limburg auch auf der eigens eingerichteten Homepage www.praevention.bistumlimburg.de.