Durch die erneute Teilnahme an den Sozialwahlen knüpft das Kolpingwerk an eine lange Tradition an und führt damit das Engagement in der sozialen Selbstverwaltung fort. Gemeinsam mit der Katholischen Arbeitnehmerbewegung (KAB) und dem Bundesverband evangelischer Arbeitnehmerorganisationen (BVEA) treten mehrere hundert Kandidierende für das Kolpingwerk auf Bundes- und Landesebene an.
Das Kolpingwerk nimmt schon jetzt die Planungen für eine erfolgreiche Kampagne im kommenden Jahr auf. Dazu ermutigen wir Interessierte, sich für eine Kandidatur zu bewerben, um in den Gremien der Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Rentenversicherungsträger mitzuwirken. Die Arbeitsgemeinschaft christlicher Arbeitnehmerorganisationen (ACA), in der Kolping, KAB und BVEA zusammengeschlossen sind, hat aus diesem Anlass ein digitales Formular zur Anmeldung auf Bundesebene entwickelt. Meldet euch jetzt auf www.aca-bund.de für ein Engagement bei den nächsten Sozialwahlen an!
Die Sozialwahlen finden alle sechs Jahre deutschlandweit statt. Mit mehr als 50 Millionen Wahlberechtigten sind sie nach den Bundestags- und Europawahlen die größten Wahlen in Deutschland. Allgemeine Infos zur sozialen Selbstverwaltung findet ihr auf www.soziale-selbstverwaltung.de.
Warum sind die Sozialwahlen so wichtig?
Die Sozialwahlen bilden das Kernstück der Demokratie in der Sozialverwaltung. Soziale Selbstverwaltung bedeutet, dass Versicherte und Arbeitgeber selbst bestimmen, welche Entscheidungen in den Sozialversicherungen getroffen werden. Alle sechs Jahre wählen sie dafür Parlamente, die je zur Hälfte mit Versicherten und Arbeitgebern besetzt werden. Die nächste Wahl findet bis zum 31. Mai 2023 statt. Die Vorbereitungen dafür haben begonnen.
Die Selbstverwaltung unserer Sozialversicherungssysteme gehört zu den Strukturprinzipien unseres Sozialstaates. Auf diesem Weg wirken wir an der Erfüllung öffentlicher Aufgaben verantwortlich mit. Sie stärkt die Sozialpartnerschaft und unterstützt eine friedliche und demokratische Entwicklung der Gesellschaft.
Bei jedem Versicherungsträger werden als Selbstverwaltungsorgane eine Vertreterversammlung und ein Vorstand gebildet. Die Sektionen, die Bezirksverwaltungen und die Landesgeschäftsstellen der Versicherungsträger können Selbstverwaltungsorgane bilden.
Die Vertreterversammlung beschließt die Satzung und sonstiges autonomes Recht des Versicherungsträgers sowie in den übrigen durch Gesetz oder sonstiges für den Versicherungsträger maßgebendes Recht vorgesehenen Fällen. Sie hat damit erheblichen Einfluss auf das Versicherungsgeschehen. Um es am Beispiel der gesetzlichen Krankenkassen zu verdeutlichen: Sie bestimmen und kontrollieren den Vorstand, beschließen den Haushalt und entscheiden über Satzungsleistungen wie Bonusprogramme und Wahltarife.
Wer kann sich zur Wahl stellen?
Wählbar ist, wer an dem in der Wahlausschreibung bestimmten Tag
1. bei dem Versicherungsträger zu einer der Gruppen gehört, aus deren Vertretern sich die Selbstverwaltungsorgane des Versicherungsträgers zusammensetzen,
2. das Alter erreicht hat, mit dem nach § 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Volljährigkeit eintritt,
3. das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag besitzt oder im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland seit mindestens sechs Jahren eine Wohnung innehat, sich sonst gewöhnlich aufhält oder regelmäßig beschäftigt oder tätig ist,
4. eine Wohnung in dem Bezirk des Versicherungsträgers oder in einem nicht weiter als einhundert Kilometer von dessen Grenze entfernten Ort im Geltungsbereich dieses Gesetzbuchs innehat oder sich gewöhnlich dort aufhält oder in dem Bezirk des Versicherungsträgers regelmäßig beschäftigt oder tätig ist.
Gewählt wird nach Listen. Auf Arbeitnehmerseite werden solche Listen von Gewerkschaften sowie anderen selbstständige Arbeitnehmervereinigungen mit sozial- oder berufspolitischer Zwecksetzung und deren Verbänden aufgestellt, in unserem Fall also von der ACA. Männliche und weibliche Kandidierende müssen auf den Listen jeweils zu mindestens 40 % vertreten sein. Wer für die ACA kandidiert, muss entsprechend Mitglied bei Kolping, der KAB oder bei der BVEA bzw. MVEA sein.
Der Landesverband Hessen der Arbeitsgemeinschaft christlicher Arbeitnehmerorganisationen (ACA) ist in den Selbstverwaltungsorganen der Deutschen Rentenversicherung Hessen und AOK Hessen aktiv.
Wie kann man Kandidat/in werden?
Rufe bitte aca-bund.de/formular/ auf und trage dich ein. Die ACA kommt auf Dich zu. Die ACA wirbt für Dich. Für die DRV bzw. AOK Hessen könnt Ihr Euch auch direkt im Diözesanbüro des Kolpingwerks Limburg melden: info@ kolpingwerk-limburg .de oder 069 928849452.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt ist, wer an dem in der Wahlausschreibung bestimmten Tag
1. bei dem Versicherungsträger zu einer der Gruppen gehört, aus deren Vertretern sich die Selbstverwaltungsorgane des Versicherungsträgers zusammensetzen,
2. das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat,
3. eine Wohnung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz innehat oder sich gewöhnlich dort aufhält oder regelmäßig dort beschäftigt oder tätig ist.
Jede/r Versicherte hat eine Stimme.
Die Wahlberechtigten erhalten die Wahlbenachrichtigung per Post und stimmen brieflich oder online ab.
Wer ist die ACA?
Der Mensch steht im Mittelpunkt! Die Arbeitsgemeinschaft christlicher Arbeitnehmerorganisationen (ACA) stärkt das Gemeinwohl, ist zukunftsorientiert und tritt sowohl gegen staatliche Überregulierung die auch Privatisierung und gewinnorientierte Ausrichtung der sozialen Sicherungssysteme ein.
Menschenwürdige Arbeit wird eingefordert! Die ACA versteht sich als Sprachrohr und Anwalt für Freiheit und Menschenwürde in der Berufs- und Arbeitswelt. Engagiert bringt sie christliche Überzeugungen in die Gremien der sozialen Selbstverwaltung und in die ehrenamtliche Gerichtsbarkeit an Arbeits- und Sozialgerichten ein.
Bürgerbeteiligung und Mitbestimmung wird konkret! Die ACA ist überzeugt: Soziale Sicherheit braucht ehrenamtliche Beteiligung und Mitentscheidung. Sie motiviert Frauen und Männer zum ehrenamtlichen Engagement in der sozialen Selbstverwaltung und der ehrenamtlichen Gerichtsbarkeit. Sie unterstützt und fördert persönliche Kompetenzen der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger für eine konstruktive Mitwirkung in den Entscheidungsgremien.
Ökumene wird gelebt! Die ACA vernetzt drei starke christliche Verbände. Ihr Engagement beruht auf den Grundsätzen einer christlichen Gesellschaftslehre, die basiert auf der Katholischen Soziallehre und der Evangelischen Sozialethik.
Selbstverwaltung ist Ehrenamt
Das bedeutet, in den Parlamenten arbeiten ausschließlich ehrenamtliche Vertreter. Sie engagieren sich in Parlamentssitzungen, unterschiedlichen Ausschüssen und persönlichen Gesprächen mit Versicherten. Von der Selbstverwaltung werden zudem die Versichertenberater/-innen und die Mitglieder der Widerspruchsausschüsse bestimmt – auch sie arbeiten ehrenamtlich. Die finanzielle Unabhängigkeit des Ehrenamts ist ein Garant für die unabhängige Vertretung der Interessen von Versicherten.