Entlastung und Erleichterung
Kolping begrüßt Gema-Paket
Das Kolpingwerk Landesverband Hessen begrüßt das „Gema-Paket“ der hessischen Landesregierung. „Besonders freut es uns, dass die Regelung bereits zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt“, betont der Landesvorsitzende Axel Krummeich. Erst bei einem Gespräch im Mai 2024 hatte der Landtagsabgeordnete Ingo Schon gegenüber Krummeich angekündigt, dass diese Regelung noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werde.
„Bayerische Kollegen haben mir berichtet, dass es in Bayern eine solche Unterstützung durch das Land gibt. Das ist nun auch für unsere 150 Kolpingsfamilien in Hessen und andere ehrenamtlich geführte Vereine eine greifbare und spürbare Entlastung“, erläutert Krummeich die positiven Auswirkungen der Neuerung. Die „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“ (Gema) vertritt die Interessen von über 90.000 Komponisten, Textern und Verlagen. Wird fremde Musik vor Publikum aufgeführt, fallen Gebühren an. Auch dann, wenn dafür kein Eintrittsgeld verlangt wird. Die Gema-Befreiung des Landes Hessen richtet sich an Vereine mit Sitz in Hessen, die ehrenamtlich tätig sind und vorwiegend gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. „Da fällt Kolping eindeutig drunter und kann von der finanziellen Entlastung wie viele anderen Verbände und Vereine profitieren“, blickt Axel Krummeich voraus. Vier Veranstaltungen pro Kalenderjahr mit einer Veranstaltungsfläche von maximal 500 Quadratmetern, sofern kein Eintrittsgeld erhoben wird, können angemeldet werden.
Finanzielle und bürokratische Entlastung
Wobei die finanzielle Entlastung nicht der einzige Aspekt ist, in dem ehrenamtliche Organisationen profitieren. „Vereine können im Internet auf dem Gema-Portal ihr Event anmelden. Erfüllen sie die Voraussetzungen, erhalten sie eine Nachricht, dass das Land Hessen die Kosten übernimmt“, erläutert Krummeich die geplante Vorgehensweise. Das stelle eine nicht unerhebliche bürokratische Erleichterung in einem Feld dar, das speziell unter Ehrenamtlichen bisher als schwierige und komplizierte Materie bekannt war, so Krummeich. „Wir danken der Landesregierung für diese Lösung. Es freut mich, dass die vom Parlamentarischen Geschäftsführer der CDU-Fraktion Ingo Schon bei unserem Gespräch angekündigte Regelung nun Realität wird“, so Axel Krummeich. In den Augen des Kolpingwerkes ein Ausdruck der Wertschätzung und praktische Unterstützung der gemeinnützigen Arbeit.
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