Neue Beitragsordnung
Die Bundesversammlung hat Anfang November eine neue Beitragsordnung beschlossen. Ziel waren vor allem eine Vereinfachung und die Schaffung eines Sozialbeitrags. Das Beitragsvolumen bleibt gleich, die Beiträge stabil.
Folgendes verändert sich:
• Die Ordnung hat weniger Stufen (6 statt bisher 16) und wird damit übersichtlicher, die Verwaltung einfacher. Die Beiträge werden nur noch einmal im Jahr auf Basis 01.01. berechnet und dann in 4 gleichen Raten bezahlt. Alle Kolpingsfamilien nehmen am SEPA-Lastschriftverfahren teil.
• Die Beiträge werden familienfreundlicher. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren sind
beitragsfrei, wenn die Eltern Kolpingmitglied sind.
• Junge Erwachsene in der Ausbildung werden unterstützt. Es gibt nur noch eine Beitragsstufe für 18 – 26jährige.
• Es wird ein Sozialbeitrag eingeführt.
• Präsides zahlen wie alle anderen Mitglieder einen Mitgliedsbeitrag.
• Der Einmalbeitrag erhöht sich auf 1.800 Euro. Die Beitragsbefreiung in der Folge bleibt. Die Kolpingsfamilie erhält 15 Euro pro Jahr aus der Stiftung.
Durch die Veränderung von Stufen, die Einführung eines niedrigeren Beitrags für Kinder- und Jugendliche sowie einen Sozialbeitrag, kann es im Einzelfall natürlich zu kleinen Verschiebungen kommen.
Die neue Beitragsordnung tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft. Für die Kolpingsfamilien bedeutet das Handlungsbedarf bei den Mitgliederversammlungen im nächsten Jahr. Es müssen Formulierungen in der Satzung angepasst und weitere Beschlüsse gefasst werden. Unter www.kolping.de/beitragsordnungfindet ihr Informationsmaterial. Per Post sind alle Kassierer*innen angeschrieben und informiert worden.In Vorbereitung ist zudem eine umfangreiche „Handreichung Beitragsordnung 2023 für das Kolpingwerk Deutschland“ –ergänzt um entsprechende PowerPoint-Präsentationen –die im Frühjahr 2022 vorliegen und sowohl im Printformat als auch digital zur Verfügung gestellt werden.