Hygieneregeln für Bildungsveranstaltungen
Die Unsicherheit ist groß: "Was darf man, was ist nicht erlaubt?" Mittlerweile gibt es auch für das Abhalten von Bildungsveranstaltungen der Katholischen Erwachsenenbildung (Kolping ist Mitglied) Lockerungen für Hessen und Rheinland-Pfalz. So ist z.B. die Beschränkung der Teilnehmerzahl auf 15 seit August aufgehoben.
Die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Hygiene sind im Allgmeinen einzuhalten. Wichtig ist, dass die jeweils geltenden örtlichen und landesrechtlichen Vorschriften zu beachten sind.
Zur Erleichterung hat die KEB ein Heftchen mit Hygieneregeln zusammen gestellt. Hier findet man Tipps für vorbereitende Planungsschritte, Informationen an die Teilnehmenden und was während des Kurses zu beachten ist.
(Stand: 19. August 2020)